Leistungen

Betreuung und Pflege zu Hause

Unsere Kunden sind individuell und haben unterschiedliche Bedürfnisse. Daher wird der Betreuungs- und Pflegebedarf persönlich auf Sie abgestimmt.

In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Betreuungs- und Pflegeleistungen Sie wünschen und erstellen ein individuelles Angebot.

Welche Aufgaben übernimmt Ihre Betreuerin für Sie?

Eine professionelle Betreuung und Pflege zu Hause sollte stets von den gleichen Betreuungspersonen Ihres Vertrauens durchgeführt werden.

Einfache Betreuungstätigkeiten

Alle Aufgaben, die ein Leben zu Hause erleichtern und positiv unterstützen, wie

Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung etc.)
Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leisten, Führung von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten)

Pflege- und Betreuungstätigkeiten

Folgende Tätigkeiten, solange keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, wie z.B.:

Unterstützung beim Essen und Trinken
Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft
Hilfestellung beim An- und Ausziehen
Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen

Alle Aufgaben, die diplomiertes Pflegepersonal an den Betreuer/innen überträgt.

Spezielle von der diplomierten Pflege oder ärztlich übertragene Tätigkeiten

Alle Aufgaben, die Betreuer/Innen von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, z.B.

Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten u.Ä.)
Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden
Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
Einfache Licht- und Wärmeanwendungen

Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind auf den Privathaushalt der zu betreuenden Person beschränkt und dürfen nur befristet (höchstens auf die Dauer des Betreuungsverhältnisses) sowie nach Einwilligung der betreuten Person (oder ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters) durchgeführt werden.

Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten dürfen von den Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern außerdem nur nach Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft bzw. eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt werden.

Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden, außerdem muss ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten geführt werden.

Dana B.

24-Stunden-Betreuerin

"Gemeinsam mit dem Klienten den Tag zu gestalten und miteinander die Aufgaben meistern, dass gefällt mir an meiner Arbeit am Besten!" [...]

Welche Aufgaben übernimmt die Pflegeorganisation für Sie?

Unsere Organisation unterstützt und informiert Sie in allen Fragen rund um die Pflege und Organisation und ist Ihr Ansprechpartner vor Ort.

Mag. Dr. Karin Messer-Misak

Geschäftsführung

"Eine kooperative Zusammenarbeit mit den Betreuungskräften und unseren Klienten ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit." [...]

Beratung

Wir beraten Sie vor Ort und persönlich.

Führen des Erstgespräches und Feststellen des Betreuungsbedarfs
Organisation der Betreuung entsprechend der vereinbarten Betreuungszeiten
Laufende Organisation und Koordination der Betreuer und Betreuerinnen
Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft

Auswahl der Betreuer/Innen

Die Auswahl der Betreuerinnen erfolgt sehr sorgfältig.

Wir prüfen die Qualifikation der Betreuungskräfte
Alle Betreuungskräfte verfügen über ein einwandfreies Leumundszeugnis
Alle Betreuungskräfte sind, bzw. werden unverzüglich angemeldet und sind legal als selbständige Personenbetreuerinnen in Österreich tätig
Eine langfristige Zusammenarbeit mit unseren Klienten und den Betreuungskräften ist uns wichtig

Anmeldungen, Förderungsberatung

Bei uns erhalten Sie alle Informationen und Unterlagen zu Förderungen und gesetzlichen Meldeerfordernissen. Wir erledigen:

Anmeldung der Betreuungskraft beim Gewerbereferat, Wirtschaftskammer und Sozialversicherung, bzw. Aktivmeldung vor Tätigkeitsaufnahme
Beratung des Klienten bei Förderungsansprüchen und das Ausfüllen und Zurverfügungstellen von Formularen

Wir sind als erster Anbieter in Österreich seit 2004 in der Organisation der Betreuung tätig und arbeiten nach strengen Qualitätsrichtlinien. Die Organisation für die Betreuung ist gesetzlich im § 161 GewO geregelt.

Wir sind Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich.

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.